Großversicherer Canada Life setzt auf Beratungskompetenz

Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung: Josef Bader bietet Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Josef Bader ist Geschäftsführer der DGEO und Vorstandschef der DG-Gruppe AG

Wemding – Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist als Zusatzabsicherung zur gesetzlichen Rente und damit als Schutz vor drohender Altersarmut in aller Munde.
Darunter versteht man verschiedene Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis zugesagt werden.Wegen des sinkenden Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die bAV für die Alterssicherung von Beschäftigten massiv an Bedeutung gewonnen. In vielen Firmen hat sie sich außerdem als Instrument der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung etabliert.Hierzulande blickt die bAV auf eine lange Tradition im Zuge der Sozialstaatsentwicklung zurück. Schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten Versorgungswerke für Arbeiter.

Das arbeitsrechtliche Grundverhältnis bei der Versorgungszusage besteht zwischen dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und dem Arbeitnehmer als Versichertem. Bei der Finanzierung wird zwischen einer unmittelbaren Versorgungszusage – hier beruht das Versorgungsverhältnis auf einer direkten Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und einer mittelbaren Durchführung unterschieden. Bei letzterer wird die betriebliche Altersversorgung durch einen externen Versorgungsträger durchgeführt. Es gibt fünf Vorsorge-Arten: neben der Direktzusage beziehungsweise Pensionszusage gehören dazu die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Über die Form der Betriebsrente entscheidet der Arbeitgeber. Der meistgenutzte Durchführungsweg ist die Direktversicherung.
Eine zentrale Rolle spielt die Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge einzahlen. Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber gemäß § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch, dass ein Teil seines Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird.Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben ein Anrecht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Diese Form der Altersversorgung wird seitens des Staates gefördert, indem für den umgewandelten Anteil des Arbeitsentgelts keine Einkommensteuerzahlungen und Sozialabgaben fällig werden, solange das Arbeitnehmergehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt.In diesem Jahr werden monatlich bis zu 268 Euro gefördert. Auf Beiträge bis zu dieser Höhe zahlen bAV-Sparer keine Sozialabgaben, und monatlich sind sogar bis zu 536 Euro steuerfrei.
Der Betriebsrenten-Profi Josef Bader verdeutlicht den Nutzen der Entgeltumwandlung mit einem Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 2.500 Euro brutto verdient, spart 100 Euro für seine betriebliche Altersvorsorge. Damit reduziert sich das Bruttogehalt auf 2.400 Euro, wodurch Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 48 Euro gespart werden. Obwohl der Beschäftigte 100 Euro in die Altersabsicherung einzahlt, sinkt sein Nettogehalt nur um rund 52 Euro. Bader ist Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Entgeltoptimierung mbH mit Sitz im bayerischen Wemding. Die DGEO berät Unternehmen bei der Optimierung der Arbeitnehmergehälter und lässt für jeden Kunden ein Fachgutachten erstellen, um bei der Entgeltumwandlung steuer-, arbeits- und sozialrechtlich alles richtig zu machen.
Aus Sicherheits- und Transparenzgründen wird beim zuständigen Finanzamt zudem ein Anrufungsauskunftsverfahren für das zu beratende Unternehmen angestrengt. DGEO-seitig heißt es zur weiteren Vorgehensweise: „Die Einsparungen sind eng verbunden mit der breiten Akzeptanz der Maßnahmen bei den Mitarbeitern. Deshalb ist eine ausführliche Einzelberatung jedes Mitarbeiters zentraler Punkt unserer Arbeit im Unternehmen. Die administrative Einführung wird zusammen mit der Buchhaltung koordiniert und abgewickelt. Unsere laufende persönliche Betreuung stellt dabei sicher, dass man stets auf dem aktuellsten Stand und bestens informiert ist – ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand.“
Dieses Beratungsprofil scheint auch die Canada Life Assurance Europe plc überzeugt zu haben. Der älteste Lebensversicherer Kanadas ist seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland tätig und bietet unterschiedliche Leistungen rund um die betriebliche Altersversorgung an. In ihrer „Dienstleistungsübersicht 2019“ zum Geschäftsfeld bAV empfehlen die Kanadier ausdrücklich die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung, die sich auf „kostenoptimierte Lösungen im Bereich Vergütung und Bezahlung“ spezialisiert habe. Die DGEO wolle „bestmögliche Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen“ und erreiche das durch ein Rechtsgutachten zur steuerlichen Anwendbarkeit der Entgeltbausteine sowie ein Gutachten zu den vorhandenen Arbeitsverträgen, stellt Canada Life fest. Überdies hole das Unternehmen für seine Kunden eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt ein und habe Richtlinien für den Einsatz von Entgeltbausteinen im Verkauf erarbeitet. Besonders schätzt der Versicherer an seinem deutschen Kooperationspartner, dass großer Wert auf die Entlastung der Personalabteilungen gelegt und ein umfassender „Back Office Service“ angeboten werde.
Josef Bader ist auch Gründer und Vorstandsvorsitzender der DG-Gruppe AG, zu der neben der DGEO die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG (DGbAV), die DG-Gruppe Beratung und Betreuung GmbH, die Deutsche Gesellschaft für Vermögensentwicklung mbH (DGVE) und die DG-Akademie GmbH gehört. Die 2003 gegründete DG-Gruppe AG wird seit dem Frühjahr 2015 im Freiverkehr der
Hamburger Börse geführt. Mit ihren Tochterunternehmen garantiert die Finanzdienstleistungs-Holding eine umfassende Beratung zu den unterschiedlichen bAV-Modellen. Zur individuellen Kundenbetreuung betreibt sie mit der DG-Akademie eine eigene Fortbildungseinrichtung, die mithilfe eines Partnernetzwerkes bAV-Berater ausbildet und zertifiziert. Außerdem ist eine DG-Clearingstelle eingerichtet worden, um
bei einem Berufswechsel Betriebsrentenverluste auszuschließen. Die Clearingstelle sorgt dafür, dass bei einem Wechsel des Arbeitgebers günstigere Alt-Verträge fortgeführt werden können und dem Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen entstehen.
Den Beratungsbedarf für Gehaltsumwandlungen sieht der bAV-Fachmann aus Wemding noch steigen: „Wenn die Arbeitgeber erst einmal über dieses Modell und seine Umsetzung informiert sind, wird das sehr positiv aufgenommen. Schließlich bietet dies sowohl für die Firmenleitung wie auch die Arbeitnehmer nur Vorteile.“ Allerdings werde die Möglichkeit einer Vergütungsoptimierung bisher nur von etwa einem Prozent aller Betriebe genutzt. Hier habe man einen regelrechten Milliardenmarkt vor sich. „Unternehmen vergüten der DG-Gruppe für jeden verwalteten Lohnbaustein vier Euro pro Mitarbeiter und Monat, wobei jeder Mitarbeiter etwa drei Bausteine in sein Gehalt integriert. Die Umsatz- und Ertragsdynamik in diesem Geschäftsbereich ist herausragend und verspricht weiteres profitables Wachstum“, ist Josef Bader überzeugt.

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