Mehrwert schaffen. Für Menschen und Unternehmen.
Dies ist seit vielen Jahren das bewährte Motto der DG-Gruppe AG.
Gerade in der heutigen Zeit sieht der Konzeptionär für betriebliche Versorgungswerke mit seinen Unternehmen DGEO (Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung) und DGbAV (Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung) eine besondere Notwendigkeit, vorhandene betriebliche Altersvorsorge (bAV)-Konzepte auf den Prüfstand zu stellen. Neuerungen aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, schlechte Durchdringungsquoten sowie Fachkräftemangel und steigende Lohnkosten auf der Arbeitgeberseite, Altersarmut und fehlende finanzielle Freiräume zur Vorsorge auf der Arbeitnehmerseite, verlangen nach innovativen Konzepten.
Fehlendes Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der bAV?
Viele Unternehmer glauben hier ausreichend beraten und versorgt zu sein, bietet man bAV dochschon an.
Schnell wird im Gespräch dann aber klar, dass kaum jemand weiß, ob eine ersorgungsordnungbesteht, welcher Durchführungsweg gewählt wurdeund warum. Neutral, oft sogar als Belastung,wird die bAV empfunden, ergibt sich doch viel Verwaltungsaufwand und Haftungspotenzial. Außerdemscheint das Interesse der Mitarbeiter nicht groß. Der gesetzliche Zwang einem bAV-Wunschdes Arbeitnehmers zu entsprechen, macht es demsonst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Arbeitgeber nicht leichter, Sympathien für die bAV zu entwickeln.
Hierfür hat Bernd Neuhoff, Key Account Managerder DG-Gruppe sowie das gesamte Unternehmen, viel Verständnis, sind die genannten Herausforderungen doch alle gegeben. Gerade deshalb raten sie jedem Arbeitgeber dringend dazu, zu agieren anstatt zu reagieren.
Einmal richtig strukturiert und eingerichtet, wird aus der ungeliebten bAV ein bislang nicht vorstellbarer „Sozialpakt“, der enorme Mehrwerte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schafft.
Hierbei greift der gesamtheitliche Ansatz der DG-Gruppe. Verwaltungsaufwand sparen und Haftung minimieren, indem alle bestehenden und neuen Versorgungszusagen geprüft und über das hauseigene digitale HR-MultiTool verwaltet werden. Der Service reicht bis hin zum Einrichten einer Versorgungsordnung. Das ist die Grundlage, die auf Wunsch zuerst geschaffen wird. Daran partizipieren Unternehmer und Berater. Danach erfolgt, aufgrund der Bedürfnisse und Unternehmensziele, die eigentliche Konzepterstellung.
Unglaublich, aber möglich – die „bAV zum echten Nulltarif“
Die alternative Gestaltung der Vergütung durch Gehaltsextras spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Die besondere Expertise in den Bereichen der Entgeltoptimierung und der betrieblichen Versorgungssysteme, lassen Wechselwirkungen zu, die ggf. maximale Vorsorgebeiträge (monatlich 260 Euro in 2018) ohne eigenen finanziellen Aufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber realisieren.
Die Vergütungen zu verbessern und Betriebsrenten zu erzielen, die erheblich dazu beitragen der drohenden Altersarmut zu entgehen, sind wesentliche Maßnahmen, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und neue Fachkräfte zu finden.
Das hierbei nicht zeitgleich die Lohnkosten erhöht werden müssen, ist ein Aspekt, mit dem Dipl.-Kaufmann Uwe Franke seine Zusammenarbeit mit der DGEO erklärt. Steuerberater Franke ist Partner bei der Steuerberaterkanzlei CONTAX Franke, Restorff & Reinboth aus Leipzig. Consulting und Steuerberatung wird bei CONTAX als miteinander verzahnte Aufgabe angesehen. So kennen die drei Partner und ihre Mitarbeiter die Unternehmernöte genau: Die hohen Lohnkosten belasten und hinzu kommt die immer größer werdende Herausforderung, Fachkräfte zu finden und zu binden. Um hier entgegenzuwirken, setzen sie auf altbewährte Maßnahmen, die nicht nur effektvoll, sondern auch rechtskonform sind.
Steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Zusatzleistungen der Unternehmen
Statt Lohnsteigerungen setzen informierte Unternehmer lebensnahe Entgeltbausteine, wie zum Beispiel Einkaufsgutscheine, Werbepauschalen, Erholungsbeihilfen, Sachwertbezüge oder Kindergartenzuschüsse und vieles mehr als Gehaltsextras ein, um ihren Belegschaftsmitgliedern steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Werte zukommen zu lassen.
Vergütungsoptimierung kann als „Add-on“ oder in Form von Entgeltverzicht bei gleichbleibendem Bruttolohnanspruch gestaltet werden. Immer sind steuer-, tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Belange zu beachten. Um hier keine Fehler zu machen und Rechtssicherheit zu erreichen, wurden deutschlandweit Kooperationen mit Steuerberatern und Rechtsanwälten geschlossen. Hierüber werden zuerst steuer-, sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtliche Gutachten sowie eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt, um das Haftungsrisiko des Arbeitgebers zu minimieren. Nach positiver Anrufungsauskunft durch das Betriebsstättenfinanzamt, erarbeitet die DGEO dann das finale Konzept und führt die persönlichen Beratungen jedes einzelnen Mitarbeiters durch. Die im Mitarbeitergespräch gewählten Bausteine werden mit arbeits- rechtlichen Dokumenten gefestigt. Auch die langfristige Betreuung und Verwaltung der Bausteine wird übernommen. Diese Dienstleistung der DG-Gruppe reduziert damit den Verwaltungsaufwand des Arbeitgebers.
Steuerberater fühlen sich mit der Regelung über die DGEO wohl
So hat zum Beispiel auch die Steuerberatungsgesellschaft Köhler/Rette-meier in Gießen für ihre eigenen Mitarbeiter die Gehaltsoptimierung über die DGEO implementiert. Auch andere große Beratungsgesellschaften und Kanzleien, wie zum Beispiel Steinpichler Rechtsanwälte-Steuerberater in München, beziehen die Fachleute der DGEO regelmäßig in ihre Firmenbe-ratungen ein.