Inhalte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Um die betriebliche Altersversorgung zu stärken, wird das BRSG eine Vielzahl von Gesetzen zum 01.01.2018 ändern. Die Neuregelungen lassen sich in fünf Bereiche mit den folgenden wesentlichen Inhalten unterteilen:
1. Verbesserungen bei der Riesterförderung
2. Freigrenze für Rentenzahlungen und Förderung für Geringverdiener
3. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung und weitere Verbesserungen für die bAV
4. Optionssystem
5. Sozialpartnermodell